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Individuelle Pflegeberatung in Kaarst nutzen

Wir lassen keine Fragen offen.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie während der gesamten Pflegezeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Werden ein Pflegegrad oder eine Leistung wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Pflegegeld beantragt, wird generell auf das Angebot der Pflegeberatung hingewiesen. Als qualifizierte Pflegeberater übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie und sorgen so dafür, dass Sie jederzeit umfassend informiert sind.

Kontakt aufnehmen

Definition Pflegeberatung

Der Anspruch auf Pflegeberatung wird im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Führt die zuständige Stelle die Beratung nicht innerhalb von 14 Tagen durch, erhält der Pflegebedürftige einen Beratungsgutschein, den er bei einem privaten Anbieter wie unserem Pflegedienst einlösen kann.

So sollen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Rechten im Bereich der Pflege aufgeklärt und alle Fragen beantwortet werden.

Leistungen der Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an zu pflegende Personen als auch an pflegende Angehörige. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig. 

Die Pflegeberater*innen nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, erörtern mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und beraten Sie intensiv zu allen Fragen, zum Beispiel zu zustehenden Leistungen für Pflegebedürftige, Pflegekosten, Organisation der Pflege und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!

Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten zu pflegende Personen und pflegende Angehörige zu:

  • Zustehenden Leistungen
  • Pflegekosten
  • Organisation der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
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